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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Karl Schwegler AG
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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten die meisten Regeln der Zusammenarbeit. Dinge, über die wenig gesprochen wird, trotzdem aber wichtig sind. Wie zum Beispiel auch die Verantwortlichkeiten fürs Archivieren von Daten und vielen anderen, wichtigen Punkten. Unsere Geschäftsbedingungen sind branchenüblich. Wir bitten Sie, den Text aufmerksam zu lesen. > 1. Geltungsbereich Aufträge werden von der Karl Schwegler AG (nachstehend KSAG genannt) ausschliesslich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. > 2. Offerte Die unseren Offerten zugrunde liegenden Preisberechnungen beruhen auf den uns zum Zeitpunkt der Berechnung vorliegenden Unterlagen. Offerten aufgrund ungenauer oder nicht vorliegender Unterlagen haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 30 Tagen. > 3. Inhalt Druckvertrag Die KSAG verpflichtet sich zur Erstellung der in Auftrag gegebenen Drucksache und der Auftraggeber zur Bezahlung sämtlicher dafür anfallender Kosten. Darunter fallen auch die Kosten für die Herstellung oder Bearbeitung von Daten, die separat ausgewiesen werden können. Eine Herausgabepflicht unsererseits für diese Daten, Arbeitsunterlagen und Werkzeuge besteht jedoch nicht; es sei denn, dies werde ausdrücklich im Druckvertrag vereinbart. > 4. Preise Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise ab Rampe KSAG zuzüglich MwSt. Allfällig anfallende Transportkosten werden nach Aufwand verrechnet. Unsere Preise verstehen sich vorbehältlich eventueller Materialpreisaufschläge oder gesamtarbeitsvertraglicher Lohnerhöhungen, die vor Auftragsbeendigung eintreten können und deren Preiskonsequenzen dem Auftraggeber mitgeteilt werden müssen. > 5. Aufträge für Dritte Will der Auftraggeber den Druckauftrag auf Rechnung eines Dritten oder mit dem Ziel, die Rechnung an einen Dritten zu stellen, abschliessen, bleibt er weiterhin Vertragspartei der KSAG und damit in Bezug auf die Bezahlung Solidarschuldner; es sei denn, er weise sich bei Vertragsabschluss schriftlich als bevollmächtigter Vertreter des Dritten aus. > 6. Zahlungsbedingungen Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Die abgelieferte Ware bleibt bis zum Zahlungseingang Eigentum der KSAG. Die KSAG kann auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeit, oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als zwei Monate erstreckt, so ist die KSAG berechtigt, Vorauszahlungen zur Deckung ihrer Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit sind in der Auftragsbestätigung festzuhalten. Auf Verlangen des Bestellers eingekaufte Papiere und Kartons, die nicht innerhalb von drei Monaten zur Verwendung gelangen, werden von der KSAG unter Belastung der damit verbundenen Umtriebe in Rechnung gestellt. > 7. Lieferfristen Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Daten, Manuskripte, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt bei der KSAG eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der vollständigen Druckunterlagen bei der KSAG und enden mit dem Tage, an dem die Drucksachen die Druckerei verlassen. Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist die KSAG nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins beziehungsweise Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die KSAG kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegung oder Streik, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die KSAG für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Bei Terminüberschreitungen haftet die KSAG höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt. > 8. Skizzen und Entwürfe Skizzen, Entwürfe, Analog-/Digitalproofs, Gestaltungsvorschläge, Blindmuster, Originale und fotografische Arbeiten werden in Rechnung gestellt, auch wenn kein entsprechender Auftrag respektiv Druckauftrag erteilt wird. > 9. Urheberrechte Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Anderweitige Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der KSAG. Die KSAG lehnt Haftung für Inhalt der Produkte ab und geht davon aus, dass der Auftraggeber die Urheberrechte, Markenrechte in Besitz / Eigentümer aller (imateriellen Güter) Rechte ist, die er für seinen Druckauftrag benötigt. > 10. Eigentumsrechte an Daten und Urheberrechte des Auftraggebers Allfällige Eigentumsrechte an Daten und Urheberrechte des Auftraggebers bleiben gewahrt. Der Auftraggeber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die zur Verfügung gestellten Daten aufbewahrt oder herausgegeben werden; es sei denn, dies werde ausdrücklich im Druckvertrag vereinbart. > 11. Reproduktionsrecht Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber der KSAG zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenutzung. > 12. Reproduktionsunterlagen, Werkzeuge Die von uns erstellten Arbeitsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Daten, Satz, Montagen, Druckplatten usw.) und Werkzeuge (Stanzformen, Prägeplatten usw.) bleiben Eigentum der KSAG. > 13. Mehraufwand Durch den Auftraggeber oder dessen beauftragten Vermittler gegenüber der Offerte verursachter Mehraufwand (wie Autorkorrekturen, nachträgliche Änderungen und dergleichen, zusätzliche Bearbeitung von Text-/Bilddaten sowie unvorhersehbare Arbeiten bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen) wird zusätzlich in Rechnung gestellt. > 14. Autorkorrekturen Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch und dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach dafür aufgewendeter Zeit zusätzlich in Rechnung gestellt. > 15. Branchenübliche Toleranzen Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Farbdifferenzen, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.), bleiben vorbehalten. Soweit der KSAG durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber den Kunden der KSAG. > 16. Mehr- oder Minderlieferung Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% des bestellten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20% – können ohne anders lautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge in Rechnung gestellt. > 17. Vom Besteller geliefertes Material Vom Besteller beschafftes Material ist der KSAG frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität und Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. > 18. Abrufaufträge Die bei Abrufaufträgen entstehenden Mehrkosten für Beanspruchung des Lagers und die Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Material) gehen zu Lasten des Bestellers. > 19. Lieferung, Verpackung Die Lieferung der Ware bedingt die Verrechnung der anfallenden Transportkosten. Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt, wenn sie nicht ausgetauscht werden können. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber keine besondere Weisung erteilt, übernimmt die KSAG keine Verbindlichkeit für billigsten oder schnellsten Versand. Transportversicherungen werden von der KSAG nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen. > 20. Mängelrüge Der Käufer soll, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgange tunlich ist, die Beschaffenheit der empfangenen Sache prüfen und, falls sich Mängel ergeben, für die die KSAG Gewähr zu leisten hat, der KSAG sofort (innert 8 Tagen) Anzeige machen. Ansonsten gilt die Lieferung als angenommen. Bei rechtzeitig begründeter Beanstandung erfolgt innert angemessener Frist eine Wiedergutmachung des Schadens bis zur maximalen Höhe der Materialkosten. > 21. Haftungsbeschränkungen / -ausschluss Der KSAG übergebene Manuskripte, Daten, Filme, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Objekte werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern bzw. zu tragen. Für Folgeschäden aus von uns gelieferten Produkten wird jede Haftung ausgeschlossen – auch bei Datenlieferungen von und an Dritte. > 22. Datenübernahme Für vom Kunden angelieferte Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt die KSAG keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen, insbesondere Farbdifferenzen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Dateien wird von der KSAG nicht übernommen. Die Haftung der KSAG beschränkt sich auf von ihr verursachte Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind bis zur maximalen Höhe der Materialkosten. > 23. Verwendete Sprachen Bezüglich Spracheigenschaft, Grammatik oder Syntax in den Unterlagen, die der KSAG vom Auftraggeber geliefert werden, übernimmt die KSAG keine Haftung. > 24. Kontroll- und Prüfdokumente Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Analog- und Digitalproofs, Kopien, Dateien usw.) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut zum Druck und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Die KSAG haftet explizit nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Auftraggeber innerhalb 8 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten keine Rechtswirkungen abgeleitet werden können. Verzichtet der Auftraggeber auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten, so trägt er das volle Risiko. Die Haftung der KSAG beschränkt sich auf grobes Verschulden bis zur maximalen Höhe der Materialkosten. > 25. Archivierung von Arbeitsunterlagen Eine Archivierungspflicht für Arbeitsunterlagen (Daten, Filme usw.) besteht für die KSAG nicht; es sei denn, dies werde ausdrücklich vereinbart. Wird zusätzlich der Druckvertrag mit einem Archivierungsvertrag ergänzt, so erfolgt die Archivierung auf Gefahr des Auftraggebers und wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Jede Haftung der KSAG für den Verlust von Daten oder Verlust / Beschädigung von Filmen bzw. den weiteren Arbeitsunterlagen wird wegbedungen. > 26. Erfüllungsort und Gerichtsstand Gerichtsstand Zürich. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte des Druckortes zuständig, sofern keine andere Abmachung getroffen wird. Anwendbar ist schweizerisches Recht. > 27. Anerkennung Die Erteilung eines Druckauftrages schliesst die Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Besteller ein. 1. März 2009
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